Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die seit Juli 2017 geltende Gewerbeordnungsnovelle führt Liberalisierungen im österreichischen Tourismus ein, wobei Qualifikationsnachweise für das Gastgewerbe, Reisebüros und Fremdenführer beibehalten wurden. Durch erweiterte Nebenrechte können Beherbergungsbetriebe ergänzende Leistungen aus reglementierten oder freien Gewerben innerhalb festgelegter Umsatzgrenzen ohne zusätzliche Gewerbeberechtigung erbringen. Zudem wurden die Regelungen zur Sperrstundenverlängerung bei Anrainerbeschwerden entschärft sowie neue Befugnisse für das Angebot von Pauschalreisen und verbundener Reiseleistungen verankert.
