Kongress E-Vergabe & E-Rechnung 2016 - Rechtslage

Michael Fruhmann vom Bundeskanzleramt lieferte einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Vergabe, die künftig für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend wird. Schon jetzt erfolgt bei vielen Auftraggebern die Bekanntmachung von Aufträgen und die sonstige Kommunikation elektronisch. Künftig sind die Bieter auch zur elektronischen Abgabe und Signatur ihrer Angebote bzw. Teilnahmeanträge verpflichtet.

Kapitel

KI ZUSAMMENFASSUNG

Die Novelle des Bundesvergabegesetzes 2017 setzt EU-Richtlinien um, um durch die verpflichtende E-Vergabe im Oberschwellenbereich Effizienz, Transparenz und einen digitalen Binnenmarkt zu fördern. Während zentrale Beschaffungsstellen ab April 2017 und alle öffentlichen Auftraggeber ab Oktober 2018 zur elektronischen Vergabe verpflichtet sind, bleibt im Unterschwellenbereich die Wahlfreiheit der Verfahrensform bestehen. Zur Steigerung der Transparenz sollen Bekanntmachungen über ein Open-Government-Data-Modell bereitgestellt werden, und im Oberschwellenbereich müssen bestimmte E-Rechnungsformate akzeptiert werden.

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16. Dezember 2016

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