Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die Novelle des Bundesvergabegesetzes 2017 setzt EU-Richtlinien um, um durch die verpflichtende E-Vergabe im Oberschwellenbereich Effizienz, Transparenz und einen digitalen Binnenmarkt zu fördern. Während zentrale Beschaffungsstellen ab April 2017 und alle öffentlichen Auftraggeber ab Oktober 2018 zur elektronischen Vergabe verpflichtet sind, bleibt im Unterschwellenbereich die Wahlfreiheit der Verfahrensform bestehen. Zur Steigerung der Transparenz sollen Bekanntmachungen über ein Open-Government-Data-Modell bereitgestellt werden, und im Oberschwellenbereich müssen bestimmte E-Rechnungsformate akzeptiert werden.
