4. Kongress E-Rechnung - Zusammenfassung

4. Kongress E-Rechnung: Fokus Europa und International.

Der vierte WKÖ-Kongress am 27.10.2014 widmet sich im ersten Teil den europäischen bzw. internationalen Entwicklungen rund ums Thema E-Rechnung. Die EU schreibt vor, dass spätestens ab 2019 alle dem Vergaberecht unterliegenden Institutionen (d.h. neben Bund auch Länder, Gemeinden etc.) strukturierte, elektronische Rechnungen annehmen können müssen. Dafür ist die Ausarbeitung eines europäischen Standards geplant, der die bisherigen Probleme bei der Interoperabilität der grenzüberschreitenden E-Rechnung beseitigen soll. Mit ZUGFeRD 1.0 wurde kürzlich auch in Deutschland ein einheitliches Datenformat für den Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Wirtschaft und Verwaltung etabliert. Im zweiten Teil des Kongresses diskutiert eine Experten-Runde die bisherige Implementierung der verpflichtenden E-Rechnung an den Bund und die künftige Entwicklung der strukturierten E-Rechnung in Österreich. Eine Produktion von: Josef Bacher Visuelle Kommunikation e.U./josefbacher.at

KI ZUSAMMENFASSUNG

Der vierte E-Rechnungskongress behandelt die EU-Richtlinie, nach der bis 2019 alle dem Vergaberecht unterliegenden Institutionen strukturierte elektronische Rechnungen annehmen müssen. In Österreich soll das bereits erfolgreich genutzte System des Bundes künftig auch auf Länder, Städte und Gemeinden ausgeweitet werden, wobei die Wirtschaftskammer eine einheitliche Nutzung des Unternehmensserviceportals fordert. Die Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen verspricht neben einer höheren Datenqualität erhebliche Kosteneinsparungen in der Größenordnung von 60 bis 80 Prozent.

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21. November 2014

Rückfragen an:
Mag. Alexander Foidl


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