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Durch das neue Vergabegesetz werden öffentliche Aufträge nicht mehr zwingend nach dem günstigsten Preis, sondern nach dem Bestbieterprinzip vergeben, wobei Kriterien wie die Ausbildung von Lehrlingen, lokale Wertschöpfung und Produktqualität entscheidend sind. Diese Regelung soll den Preisdruck auf heimische Unternehmen senken sowie Lohn- und Sozialdumping entgegenwirken. Um auch kleineren Firmen mehr Vorteile zu ermöglichen, plant die Wirtschaftskammer zudem, die Grenze für die freie Vergabe von Aufträgen unter einer Million Euro nach unten zu setzen.
