E-Day:16
Recht & Sicher
Franz Vock, Bundeskanzleramt Österreich: Am 7. Februar 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission eine gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum“, sowie begleitend dazu den Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS-RL) in der Union. Ziel der NIS-RL ist es, EU-weit eine hohe Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu erreichen. Vor diesem Hintergrund soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strategischer und operationeller Hinsicht gestärkt sowie bestimmte, wichtige (private und öffentliche) Anbieter zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und Meldung gröberer Störfälle verpflichtet werden. Die inhaltlichen Verhandlungen konnte Ende 2015 abgeschlossen und ein gemeinsamer Kompromisstext gefunden werden. Es ist mit einer Annahme der NIS-RL im Februar/März 2016 zu rechnen. Ab Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten dann 21 Monate Zeit, die NIS-RL in nationales Recht umzusetzen.
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KI ZUSAMMENFASSUNG
Die europäische NIS-Richtlinie zielt darauf ab, durch die Harmonisierung von Sicherheitsmaßnahmen und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ein hohes Niveau der Netzwerk- und Informationssicherheit in allen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Betreiber wesentlicher Dienste sowie Anbieter digitaler Dienste werden zur Umsetzung angemessener Sicherheitsvorkehrungen und zur Meldung signifikanter Störfälle verpflichtet. Österreich koordiniert die Umsetzung dieser Richtlinie durch das Bundeskanzleramt, um bestehende nationale Strukturen mit den neuen europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen.
