KI ZUSAMMENFASSUNG
Der Vorschlag sieht vor, bei Verwaltungsübertretungen, die in zeitlicher Kontinuität oder in engem Zusammenhang stehen, eine Gesamtahndung statt einzelner Strafen einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise dieselbe strafbare Handlung über einen längeren Zeitraum hinweg für jeden einzelnen Vorfall separat geahndet werden muss. Die Regelung berücksichtigt dabei die komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern, um auch bei unterschiedlichen Kompetenzträgern eine einzige Strafsanktion zu ermöglichen.
