Pressekonferenz - Entbürokratisierung - Gerhart Wielinger

Wirtschaft gegen Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht: „In der Neuformulierung des Paragraph 22 VStG werden nun grundsätzlich zwei Fälle unterschieden, in denen das Kumulationsprinzip beseitigt werden soll", so Wielinger.

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Der Vorschlag sieht vor, bei Verwaltungsübertretungen, die in zeitlicher Kontinuität oder in engem Zusammenhang stehen, eine Gesamtahndung statt einzelner Strafen einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise dieselbe strafbare Handlung über einen längeren Zeitraum hinweg für jeden einzelnen Vorfall separat geahndet werden muss. Die Regelung berücksichtigt dabei die komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern, um auch bei unterschiedlichen Kompetenzträgern eine einzige Strafsanktion zu ermöglichen.

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29. Oktober 2015

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Mag. Norbert Leithner


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