KI ZUSAMMENFASSUNG
Seit dem 01.01.2016 müssen alle Branchen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, was sowohl bauliche Hindernisse als auch digitale Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie einschließt. Ein Angebot gilt als barrierefrei, wenn es Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe und ohne nennenswerte Nachteile genutzt werden kann. Zwar gibt es keine staatlichen Strafbestimmungen, jedoch können Betroffene bei Diskriminierung Schadensersatz vor Zivilgerichten einklagen. Unternehmer sollten Barrieren im vertretbaren Umfang beseitigen und die wirtschaftliche Unzumutbarkeit von Investitionen stets dokumentieren.
