KI ZUSAMMENFASSUNG
Betriebsanlagen umfassen alle Gebäude, Räume und Maschinen zur regelmäßigen Gewerbeausübung und müssen genehmigt werden, sofern sie Gefährdungen für Personen darstellen können. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden und erfordert Unterlagen wie eine Betriebsbeschreibung sowie ein Anrainerverzeichnis. Während kleine Betriebe teilweise von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, bietet die Wirtschaftskammer Kärnten kostenlose Erstberatungen an.
