KI ZUSAMMENFASSUNG
Dr. Josef Eberhard erläutert die Befugnisse verschiedener Behörden wie das Arbeitsinspektorat oder die Finanzpolizei bei unangemeldeten Betriebskontrollen während der Geschäftszeiten. Die Kontrollorgane besitzen Rechte zur Betretung, Auskunft und Beweissicherung, woraus sich für Unternehmer eine Mitwirkungspflicht sowie die Pflicht zur Duldung ergibt. Zur Vorbereitung sollten Mitarbeiter informiert, Stellvertreter bestimmt und wichtige Dokumente wie Arbeitszeitaufzeichnungen in einem Ordner bereitgehalten werden. Da die Verletzung der Mitwirkungspflichten drakonische Geldstrafen nach sich ziehen kann, sollte bei unverhältnismäßigen Störungen des Betriebs ein Protest im Protokoll erfolgen.
