Das Servicevideo der Wirtschaftskammer Kärnten: Betriebskontrolle

Immer wieder werden Betriebe kontrolliert. Dabei herrscht oft Unsicherheit, welche Rechte die Kontrolleure überhaupt haben. Dr. Josef Eberhard erklärt, welche Behörden unangemeldete Kontrollen durchführen dürfen und welche Befugnisse diese haben.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Dr. Josef Eberhard erläutert die Befugnisse verschiedener Behörden wie das Arbeitsinspektorat oder die Finanzpolizei bei unangemeldeten Betriebskontrollen während der Geschäftszeiten. Die Kontrollorgane besitzen Rechte zur Betretung, Auskunft und Beweissicherung, woraus sich für Unternehmer eine Mitwirkungspflicht sowie die Pflicht zur Duldung ergibt. Zur Vorbereitung sollten Mitarbeiter informiert, Stellvertreter bestimmt und wichtige Dokumente wie Arbeitszeitaufzeichnungen in einem Ordner bereitgehalten werden. Da die Verletzung der Mitwirkungspflichten drakonische Geldstrafen nach sich ziehen kann, sollte bei unverhältnismäßigen Störungen des Betriebs ein Protest im Protokoll erfolgen.

Ähnliche Videos

9290 views

4. April 2016

Rückfragen an:
Mag. Jutta Steinkellner


Dieses Video auf Facebook teilen

WKO.tv KI (lokales LLM gemma-4-26b-a4b-it, Blackwell)

Hallo! Wie kann ich behilflich sein?

Configuration

×

WKO.tv Login

Passwort vergessen?