Die E-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen

8.10.2015 / Kongress E-Rechnung

Dr. Matthias Öhler, Schramm Öhler Rechtsanwälte

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Matthias Öhler - Tätigkeitsschwerpunkte:
Vergaberecht, Vertragsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Fachautor und Vortragender, zahlreiche Fachpublikationen zum Vergabe- und Europarecht, Zivilrechts-Mediator.

» Rückblick: Kongress E-Rechnung 2015

Kapitel

KI ZUSAMMENFASSUNG

Das Bundesvergabegesetz 2016 führt eine schrittweise Verpflichtung zur E-Vergabe im öffentlichen Auftragswesen ein, wobei zentrale Beschaffungsstellen ab April 2017 und weitere öffentliche Auftraggeber bis Oktober 2018 die Prozesse elektronisch abwickeln müssen. Die Umsetzung umfasst den sicheren Austausch von Ausschreibungsunterlagen und Angeboten über Plattformen unter Verwendung elektronischer Signaturen, was von Bietern technische Vorbereitung sowie Übung erfordert. Ziel dieser Modernisierung ist es, durch standardisierte Abläufe den Wettbewerb zu erhöhen und Effizienzgewinne im Beschaffungswesen zu erzielen.

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21. Oktober 2015

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