Dr. Matthias Öhler, Schramm Öhler Rechtsanwälte
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Matthias Öhler - Tätigkeitsschwerpunkte:
Vergaberecht, Vertragsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Fachautor und Vortragender, zahlreiche Fachpublikationen zum Vergabe- und Europarecht, Zivilrechts-Mediator.
Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Das Bundesvergabegesetz 2016 führt eine schrittweise Verpflichtung zur E-Vergabe im öffentlichen Auftragswesen ein, wobei zentrale Beschaffungsstellen ab April 2017 und weitere öffentliche Auftraggeber bis Oktober 2018 die Prozesse elektronisch abwickeln müssen. Die Umsetzung umfasst den sicheren Austausch von Ausschreibungsunterlagen und Angeboten über Plattformen unter Verwendung elektronischer Signaturen, was von Bietern technische Vorbereitung sowie Übung erfordert. Ziel dieser Modernisierung ist es, durch standardisierte Abläufe den Wettbewerb zu erhöhen und Effizienzgewinne im Beschaffungswesen zu erzielen.
