Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Bei Stahl- und Aluminiumtragwerken ist eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle nach der Norm EN 1090 verpflichtend, wobei die Anforderungen je nach gewählter Ausführungsklasse zwischen 1 und 4 variieren. Im Zuge des Übergangs von der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung wurde die Konformitätserklärung durch eine Leistungserklärung ersetzt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein Handbuch zur werkseigenen Produktionskontrolle, das die betrieblichen Abläufe sowie die notwendigen Qualitätsanforderungen dokumentiert.
