KI ZUSAMMENFASSUNG
Die zum 1. Juli in Kraft tretende GmbH-Reform senkt das Mindeststammkapital von 35.000 Euro auf 10.000 Euro, wovon nur noch 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Durch die Senkung der Mindestkörperschaftssteuer, der Gesellschaftssteuer und der Notariatskosten wird das Gründen in Österreich billiger und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Nach dem Wegfall der Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung wird zudem die vollständige Abschaffung aller Veröffentlichungspflichten gefordert.
