Nachweise fürs Ursprungzeugnis was geht, was geht nicht?

Webinar 7.11.2017

Kapitel

KI ZUSAMMENFASSUNG

Das Webinar erläutert die Anforderungen an Nachweise für Ursprungszeugnisse, wobei zwischen im eigenen Betrieb hergestellten Waren und Fremdprodukten unterschieden wird. Zur Überprüfung der Eigenproduktion dient das Gewerberegister, während für den Einkauf innerhalb der EU Lieferantenerklärungen, Langzeitlieferantenerklärungen oder formlose Ursprungserklärungen in Kombination mit Rechnungen als gültige Nachweise gelten. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern können Verzollungsunterlagen oder Präferenznachweise herangezogen werden, um die notwendige Rechtssicherheit für den Export zu gewährleisten.

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