Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die Datenschutzgrundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht in der EU und bringt neue Pflichten wie Informationspflichten, technische Sicherheitsmaßnahmen sowie die Dokumentation von Datenverarbeitungstätigkeiten mit sich. Unternehmen sollten zunächst einen Überblick über ihre Prozesse gewinnen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Status quo der erhobenen Daten prüfen. Grundsätzlich sind Betriebe ab 250 Mitarbeitern betroffen, wobei auch kleinere Unternehmen bei risikoreichen oder umfangreichen Verarbeitungen sensibler Daten zur Führung eines Verzeichnisses verpflichtet sind.
