Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Bei der Gestaltung einer Webseite muss beachtet werden, ob fremde Urheberrechte verletzt werden oder ob die eigene Arbeit urheberrechtlichen Schutz genießt. Dieser Schutz entsteht automatisch durch die Schöpfung eines Werkes und umfasst sowohl das unübertragbare Namensrecht als auch über Lizenzverträge einräumbare Verwertungsrechte. Die unbefugte Nutzung von Inhalten, wie etwa Lichtbildern, kann erhebliche zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatz oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
