Verpflichtender Datenschutzbeauftragter ante portas?!

Max Mosing, Geistwert Rechtsanwälte

E-Day:16
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Max Mosing, Geistwert Rechtsanwälte: Die Datenschutz-GrundVO wird ab 2018 für viele (österreichische) Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten fordern. Welche Unternehmen sind betroffen? Kann es einen Konzern-Datenschutzbeauftragten geben? Muss/ kann der Datenschutzbeauftragte intern oder extern sein? Welche Qualifikationen benötigt er? Welche Aufgaben und welche Geheimhaltung treffen ihn? Kann man die Haftung für Datenschutzverletzungen von der Geschäftsführung auf den Datenschutzbeauftragten "abschieben"? All diese Fragen und noch mehr haben sich Unternehmen und Behörden schon heute zu stellen, um vorbereitet zu sein.

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Kapitel

KI ZUSAMMENFASSUNG

Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, etwa bei umfangreicher Überwachung oder der Verarbeitung sensibler Daten. Der Beauftragte muss über juristisches und technisches Fachwissen verfügen sowie eine unabhängige Stellung einnehmen, die eine direkte Berichterstattung an das Management ermöglicht. Aufgrund unklarer gesetzlicher Begriffe und potenzieller Interessenkonflikte stellt die praktische Umsetzung dieser Rolle jedoch eine Herausforderung dar.

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12. April 2016

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