E-Day:16
Registrierkassen - auch eine Innovation?
Iris Thalbauer, Wirtschaftskammer Österreich - Bundessparte Handel: Frau Mag. Thalbauer wird zunächstallgemeines Statement zur Kassenpflicht abgeben und darstellen, wie die BSH zu den Regelungen steht. Danach wird sie die Verpflichtungen beschreiben, die sich aufgrund der Registrierkassenplicht für Unternehmen ergeben und es werden die Ausnahmen und Erleichterungen skizziert, sowie die Verhandlungserfolge der WKO in diesem Thema kommuniziert.
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Die Registrierkassenpflicht in Österreich verpflichtet Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro oder Barumsätzen über 7.500 Euro zur Einzelaufzeichnung und Belegerteilung. Ab dem 1. Januar 2017 müssen zudem alle Belege einen elektronischen Manipulationsschutz aufweisen. Durch Verhandlungen der Wirtschaftskammer wurden Erleichterungen für bestimmte Gruppen wie mobile Dienstleister oder Online-Shops sowie die Verwendung von Warengruppen statt detaillierter Artikelbeschreibungen erwirkt.
