Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die WKO Steiermark informierte über Neuerungen im steiermärkischen Baugesetz, die unter anderem die Förderung von leistbarem Wohnen durch eine Lockerung der Aufzugspflicht sowie Erleichterungen beim anpassbaren Wohnbau und bautechnischen Bestimmungen zum Ziel haben. Zu den weiteren Änderungen gehören die verpflichtende Übermittlung von Energieausweisdaten in eine Landesdatenbank sowie die Ausnahmeregelung für Notunterkünfte in gewerblichen Räumlichkeiten. Zudem wurde auf die rechtliche Besonderheit hingewiesen, dass das Baugesetz primär den Schutz des Nachbargrundes und nicht direkt den Menschen fokussiert.
