Christian Handig, Wirtschaftskammer Wien
E-Day:14
Recht im E-Business
Bilder können im Internet oftmals zu urheberrechtlichen Problemen führen. Welche Rolle dabei Begriffe wie Leistungsschutz, Werkschutz, Verwertungsrecht oder Urheberpersönlichkeitsrecht spielen erklärt Christian Handig.
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Das Video erläutert die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Fotografien im Internet und unterscheidet zwischen künstlerischen Lichtbildwerken sowie einfachen Lichtbildern. Die Nutzung dieser Bilder erfordert in der Regel die Zustimmung der Rechteinhaber, um das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrecht nicht zu verletzen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsklagen durch Urheber, Bildagenturen oder Verwertungsgesellschaften nach sich ziehen.
