Referent: Reinhold Kaltenegger
Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die Informationsveranstaltung erläutert Regelungen zur Normverbrauchsabgabe, wobei bei leichten Nutzfahrzeugen die Befreiung von der Abgabepflicht unter bestimmten baulichen Bedingungen oder einer begrenzten Sitzplatzanzahl im Fokus steht. Für Menschen mit Behinderung gilt eine Befreiung bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises durch die Zulassungsstelle, wobei Händler das Fahrzeug ohne NOVA in Rechnung stellen und in der Genehmigungsdatenbank sperren müssen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zudem entschieden, dass die 16,67 % anteilige Vergütung bei Folgerechtsgeschäften dem Fahrzeughändler und nicht dem Endkunden zusteht. Ab dem Jahr 2026 ändern sich zudem rechtliche Definitionen für gewerbliche Weiterveräußerer sowie die Regelungen zur NOVA-Rechnungsstellung im Handel untereinander.
