Direktvertrieb: Reisekosten

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KI ZUSAMMENFASSUNG

Direktberater können seit dem 1. Januar 2025 Reisekosten mit einem Kilometergeld von 50 Cent pro Kilometer geltend machen, sofern die geschäftliche Nutzung eines Fahrzeugs bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr und maximal 50 Prozent der Gesamtfahrleistung beträgt. Bei Auswärtsdiensten sind zudem Taggelder von bis zu 30 Euro sowie Nächtigungsgelder in Höhe von 17 Euro steuerlich ansetzbar. Durch die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro wird zudem die Handhabung der Umsatzsteuer für diese Tätigkeit vereinfacht.

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26. Januar 2026

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WKO Steiermark, Direktvertrieb


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