Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das österreichische Barrierefreiheitsgesetz auch Busunternehmen dazu, digitale Angebote wie Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst Buchungsplattformen sowie alle relevanten digitalen Informationen und bietet Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei der Erreichbarkeit von Menschen mit Einschränkungen oder älteren Personen. Während sehr kleine Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sind, drohen bei Nichteinhaltung Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro. Zudem ist die Bereitstellung einer leicht auffindbaren Barrierefreiheitserklärung auf der Website verpflichtend.
