Chemisches Gewerbe

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KI ZUSAMMENFASSUNG

In einem Webinar der Wirtschaftskammer Steiermark erläutert Dr. Doris Plank die rechtlichen Unterschiede zwischen Kosmetik und chemischen Produkten wie Raumsprays oder Duftkompositionen. Während Kosmetika der Kosmetikverordnung unterliegen, fallen Produkte mit ätherischen Ölen, die nicht zur Körperpflege dienen, unter das Chemikalienrecht (REACH und CLP-Verordnung). Hersteller müssen diese Gemische als nachgeschaltete Anwender korrekt einstufen, kennzeichnen, verpacken und über die Poison Center Notification (PCN) melden. Zur Unterstützung bietet die Wirtschaftskammer vergünstigte Sicherheitsbewertungen sowie Gutscheincodes für eine Datenbank an, mit der Rezepturen zur Erstellung korrekter Etikettierungsinformationen genutzt werden können.

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27. Januar 2025

Rückfragen an:
Mag. Barbara Bammer


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