Die komplette Neufassung des TKG ist nicht nur eine Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben, sondern enthält auch einige wichtige Elemente, die der nationale Gesetzgeber gestaltet hat. So gibt es Neuerungen im Kapitel zu den Leitungsrechten, unter denen das neue Standortrecht für Antennentragemasten herausragt. Dazu kommen wichtige Klarstellungen für die Inanspruchnahme von Eigentum der öffentlichen Hand. Und auch zur Frage der Haftung bei Leitungsschäden gibt es Neuformulierungen im Gesetz. Ganz neu ist, dass nun auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Schutz von vielen konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen einbezogen wurden. Hier gibt es die Möglichkeit eines Opt-Outs, wobei einiges zu beachten ist. Das gilt auch hinsichtlich der Ausgestaltung der AGB und deren Anzeige bei der Regulierungsbehörde. Im Konsumentenkapitel steht die neue Verpflichtung zur Vertragszusammenfassung im Mittelpunkt. Hier gibt es einiges zu beachten.
Vortrag „Das neue TKG“ vom 11. November 2021
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22. November 2021
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