Niederlassungsgründung in Mexiko

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KI ZUSAMMENFASSUNG

Die gängigsten Gesellschaftsformen in Mexiko sind die GmbH und die AG, für die kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben ist und bei denen ausländische Gesellschafter ohne mexikanische Partner gründen können. Der Gründungsprozess erfolgt unter anderem beim Notar und erfordert die Vorlage notariell beglaubigter, apostillierter sowie ins Spanische übersetzter Dokumente. Nach der Gründung müssen die Gesellschaft im Firmenbuch und im Register für ausländische Investitionen eingetragen, eine Steuernummer beantragt und ein Bankkonto eröffnet werden. Für den operativen Betrieb sind zudem Registrierungen bei den Migrationsbehörden sowie der Erwerb von Büros, Lagerhallen oder Fahrzeugen notwendig.

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29. Mai 2018

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