Entsendung von Mitarbeitern nach Kroatien

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Bei einer Entsendung nach Kroatien müssen für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ein A1-Formular, eine Entsendebestätigung sowie ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mitgeführt werden. Die genauen Meldepflichten hängen von der Staatsangehörigkeit ab, wobei bei Aufenthalten über 90 Tagen eine Anmeldung oder Genehmigung bei der kroatischen Polizei notwendig ist. Es sind stets die für den Arbeitnehmer günstigeren Arbeitsbedingungen einzuhalten, und auch konzerninterne Entsendungen unterliegen allen Dokumentationspflichten.

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3. Mai 2018

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