KI ZUSAMMENFASSUNG
Die §57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung eines Fahrzeugs zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Die vorgeschriebenen Intervalle erfolgen drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Fahrzeugtechnik der WKO Oberösterreich eine regelmäßige Wartung in einer Fachwerkstätte.
