Servicetipp §57e-Überprüfung

Eine Produktion des Landesstudios Oberösterreich vom 22. und 23. April 2018

KI ZUSAMMENFASSUNG

Die §57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung eines Fahrzeugs zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Die vorgeschriebenen Intervalle erfolgen drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Fahrzeugtechnik der WKO Oberösterreich eine regelmäßige Wartung in einer Fachwerkstätte.

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18. Mai 2018

Rückfragen an:
WKOÖ Landesinnung Fahrzeugtechnik


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