Die Außenprüfung: Überblick

Informationsvideo der Wirtschaftskammer Burgenland

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Die Außenprüfung findet in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt und prüft die ordnungsgemäße Abführung von Steuern wie der Umsatz- oder Einkommensteuer. Der Unternehmer wird mindestens eine Woche vorab informiert, muss alle relevanten Unterlagen vollständig offenlegen und hat vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit einer Selbstanzeige zur Sicherung der Straffreiheit. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgen eine Schlussbesprechung sowie ein schriftlicher Bericht, auf dessen Grundlage gegebenenfalls geänderte Steuerbescheide erlassen werden, gegen welche das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht werden kann.

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5. Juli 2017

Rückfragen an:
Wirtschaftskammer Burgenland


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