Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht unter anderem die Verpflichtung zur Evaluierung von Arbeitsplätzen vor. Darunter versteht man die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch den Arbeitgeber sowie die Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Das hat in den letzten 20 Jahren vielfach zur Vermeidung von Arbeitsunfällen geführt.