WKOÖ Rechtstipp | Urlaub

Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr, kann aber unter Umständen auch zu schwierigen, arbeitsrechtlichen Fragen im Betrieb führen.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Urlaubsvereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden, um die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer mit den betrieblichen Erfordernissen abzustimmen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können Urlaub einseitig festlegen, wobei dem Arbeitnehmer ein Teil des Jahresurlaubs zur eigenen Disposition stehen muss. Eine Auszahlung von Urlaubsansprüchen während des laufenden Dienstverhältnisses ist unzulässig, jedoch müssen offene Ansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsersatzleistung ausgezahlt werden.

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20. Juli 2016

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