KI ZUSAMMENFASSUNG
Urlaubsvereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden, um die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer mit den betrieblichen Erfordernissen abzustimmen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können Urlaub einseitig festlegen, wobei dem Arbeitnehmer ein Teil des Jahresurlaubs zur eigenen Disposition stehen muss. Eine Auszahlung von Urlaubsansprüchen während des laufenden Dienstverhältnisses ist unzulässig, jedoch müssen offene Ansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsersatzleistung ausgezahlt werden.
