KI ZUSAMMENFASSUNG
Arbeitsverhältnisse können durch Kündigung unter Einhaltung der Fristen, einvernehmlich oder bei befristeten Verträgen zum Ablauf der Laufzeit enden. Bestimmte Mitarbeitergruppen wie Schwangere, Betriebsräte oder behinderte Personen genießen besonderen Kündigungsschutz und benötigen vor einer Kündigung eine behördliche Zustimmung. Eine fristlose Entlassung ist bei Vorliegen eines Grundes möglich, wobei der Arbeitgeber diesen nachweisen muss und die Maßnahme unverzüglich aussprechen sollte.
