KI ZUSAMMENFASSUNG
Arbeitgeber können Ausbildungskosten nur zurückfordern, wenn vorab eine schriftliche Vereinbarung über erfolgreich absolvierte und am Arbeitsmarkt verwertbare Ausbildungen getroffen wurde. Die Kosten müssen genau bestimmt sein und können Kursgebühren, Reisekosten sowie das bei Dienstfreistellung fortgezahlte Entgelt umfassen. Eine Rückforderung ist nur bei bestimmten Auflösungsarten möglich, die beim Mitarbeiter liegen, wobei für Vereinbarungen ab Ende 2015 eine maximale Bindungsdauer von vier Jahren sowie eine monatliche Aliquotierung gelten. Die genaue Einhaltung dieser Vorgaben ist zwingend erforderlich, da die gesamte Vereinbarung sonst unwirksam ist.
