WKOÖ Rechtstipp | Überstunden

Wussten Sie, dass Überstunden nicht ohne weiteres 1:1 ausbezahlt werden können? Unser Rechtsexperte klärt in unserem heutigen Rechtstipp worauf beim Thema Überstunden zu achten ist und in welcher Form die Flexibilisierung der Arbeitszeit möglich ist.

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Überstunden können nicht ohne Weiteres durch kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen ausgeglichen werden, weshalb für die neunte Arbeitsstunde oft ein Zuschlag von 50 Prozent anfällt. Zur Vermeidung von Überstunden bietet sich eine Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Gleitzeit an, wobei bei Bürokräften die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden kann. Die Umsetzung erfordert je nach Betriebsstruktur entweder eine Betriebsvereinbarung oder schriftliche Vereinbarungen mit allen betroffenen Mitarbeitern, während bei Arbeitern zudem Bestimmungen des Kollektivvertrags zu prüfen sind.

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8. Juni 2016

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