WKOÖ Rechtstipp | Lohndumping

Bekommt ein Arbeitnehmer weniger Lohn ausbezahlt, als ihm nach seinem Kollektivvertrag zusteht, liegt Lohndumping vor. Unser Rechtsexperte gibt Hinweise, wie man eine unter kollektivvertragliche Entlohnung vermeiden kann und mit welcher Strafe zu rechnen ist.

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Lohndumping liegt vor, wenn Arbeitnehmer weniger Lohn erhalten, als ihr Kollektivvertrag vorsieht, etwa durch falsche Einstufungen oder fehlende Sonderzahlungen. Pro unterbezahltem Mitarbeiter droht eine Mindeststrafe von 1.000 Euro, während nicht gezahlte Provisionen zwar rechtlich einzufordern sind, aber keine Strafe nach sich ziehen. Eine vollständige Nachzahlung vor einer Kontrolle verhindert strafbares Verhalten, wohingegen Nachzahlungen erst nach einer Kontrolle bei geringfügigen Unterschreitungen oder leichter Fahrlässigkeit eine Anzeige verhindern können.

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25. Mai 2016

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