WKOÖ Rechtstipp | Verantwortlicher Beauftragter im Unternehmen

Bei mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern im Unternehmen vervielfachen sich Verwaltungsstrafen. Unser Rechtsexperte zeigt in diesem Rechtstipp Wege auf, wie diesem Problem Abhilfe geschaffen werden kann und was dabei zu beachten ist.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Um die Vervielfachung von Verwaltungsstrafen bei mehreren Geschäftsführern zu vermeiden, können Unternehmen einen verantwortlichen Beauftragten für das gesamte Unternehmen oder spezifische Teilbereiche bestellen. Voraussetzung sind die Zustimmung des Beauftragten sowie eine entsprechende Anordnungsbefugnis, wobei eine schriftliche Bestellung empfohlen wird. Durch diese Bestellung haftet der ursprüngliche Verantwortliche nur noch in Ausnahmefällen, während der Unternehmensinhaber weiterhin für nicht beglichene Geldstrafen des Beauftragten haftet.

Ähnliche Videos

7080 views

11. Mai 2016

Rückfragen an:
Service-Center | Recht


Dieses Video auf Facebook teilen

WKO.tv KI (lokales LLM gemma-4-26b-a4b-it, Blackwell)

Hallo! Wie kann ich behilflich sein?

Configuration

×

WKO.tv Login

Passwort vergessen?