WKOÖ Rechtstipp | Arbeitszeitaufzeichnungen

Der Arbeitgeber hat genaue Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Ruhepausen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen. Unter welchen Voraussetzungen dieses System Vereinfachungen vorsieht, erklärt unser Rechtsexperte in diesem Rechtstipp.

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Arbeitgeber müssen den Beginn, das Ende sowie die Unterbrechungen durch Ruhepausen der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Es gibt Vereinfachungen wie die Aufzeichnung der Nettoarbeitszeit bei hoher zeitlicher oder örtlicher Flexibilität oder die Bestätigung fixierter Arbeitszeiten unter Erfassung von Abweichungen. Die Pflicht zur Pausendokumentation kann durch Vereinbarungen über feste Pausenzeiten entfallen, wobei die tägliche Arbeitszeit zehn und die wöchentliche fünfzig Stunden nicht überschreiten darf.

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27. April 2016

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