KI ZUSAMMENFASSUNG
Unternehmer sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gegen Krankheit, Unfall, Abfertigung und Pension versichert. Die Beiträge belaufen sich auf knapp 28 % des Gewinns vor Einkommensteuer, wobei in den ersten drei Jahren ein vorläufiger Mindestbeitrag von etwa 2.200 Euro gezahlt wird. Für nebenberufliche Gründer bietet die Kleingewerberegelung bei einem maximalen Umsatz von 30.000 Euro und einem Gewinn von circa 5.000 Euro pro Jahr einen Versicherungsschutz für jährlich 110 Euro.
