WKOÖ Gründertipp | Sozialversicherung für Unternehmer

Durch die Gewerbeanmeldung begründet sich auch die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Unser Experte geht in diesem Gründertipp auf die fünf wichtigsten Eckpunkte rund um das Thema Sozialversicherung für Unternehmer ein.

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Unternehmer sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gegen Krankheit, Unfall, Abfertigung und Pension versichert. Die Beiträge belaufen sich auf knapp 28 % des Gewinns vor Einkommensteuer, wobei in den ersten drei Jahren ein vorläufiger Mindestbeitrag von etwa 2.200 Euro gezahlt wird. Für nebenberufliche Gründer bietet die Kleingewerberegelung bei einem maximalen Umsatz von 30.000 Euro und einem Gewinn von circa 5.000 Euro pro Jahr einen Versicherungsschutz für jährlich 110 Euro.

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20. April 2016

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