KI ZUSAMMENFASSUNG
Unternehmer haften für Fehler ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer wie für eigene Versäumnisse. Während gegenüber Subunternehmern grundsätzlich ein vollständiger Regress möglich ist, unterliegt die Haftung von Mitarbeitern durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz je nach Verschuldungsgrad gesetzlichen Beschränkungen. Bei der Tätigkeit als Subunternehmer kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sofern keine Personenschäden vorliegen, gegenüber anderen Unternehmern oder Verbrauchern wirksam ausgeschlossen werden.
