WKOÖ Rechtstipp | Haftung gegenüber Dritten

Haftet ein Unternehmer im Zuge der Auftragserfüllung auch für seine Dienstnehmer bzw. Subunternehmer? Gibt es die Möglichkeit, durch Regressansprüche den Schaden überzuwälzen?

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Unternehmer haften für Fehler ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer wie für eigene Versäumnisse. Während gegenüber Subunternehmern grundsätzlich ein vollständiger Regress möglich ist, unterliegt die Haftung von Mitarbeitern durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz je nach Verschuldungsgrad gesetzlichen Beschränkungen. Bei der Tätigkeit als Subunternehmer kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sofern keine Personenschäden vorliegen, gegenüber anderen Unternehmern oder Verbrauchern wirksam ausgeschlossen werden.

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13. April 2016

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