KI ZUSAMMENFASSUNG
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und auf Verlangen eine Bestätigung über den Beginn sowie die voraussichtliche Dauer vorlegen, wobei die konkrete Diagnose nicht offengelegt werden muss. Bei einer Überschreitung des angegebenen Enddatums ist eine erneute Meldung erforderlich, da andernfalls der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis entfällt. Zudem darf der Krankenstand nicht für Urlaubsaktivitäten oder sonstige Erwerbstätigkeiten genutzt werden, da dies arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
