Das Servicevideo der Wirtschaftskammer Kärnten: Kündigungen

Für Unternehmen sind Kündigungen ein immer wiederkehrender Bestandteil ihres Personalmanagements. Bei einer Kündigung bedarf es grundsätzlich keines Grundes. Kündigungsfristen und Termine sind jedoch per Gesetz und im jeweils gültigen Kollektivertrag geregelt. Was genau eine Kündigung ist, erklärt Rechtsexpertin Mag.Dr. Katharina Kircher.

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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Während für Kündigungen grundsätzlich kein Grund erforderlich ist, benötigen bestimmte Personengruppen wie Schwangere oder Betriebsräte gesetzlich genannte Gründe für eine Auflösung. Die einzuhaltenden Kündigungsfristen und Termine richten sich nach dem Gesetz oder den jeweiligen Kollektivverträgen.

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15. Februar 2016

Rückfragen an:
Mag. Jutta Steinkellner


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