Pyrotechnik zum Jaheswechsel

Ein Servicetipp des Pyrotechnikhandels der WKOÖ

KI ZUSAMMENFASSUNG

Zu Silvester sollten zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken nur in Österreich zugelassene Feuerwerkskörper mit aufgedruckter Gebrauchsanweisung gekauft werden. Knaller mit Blitzknallsätzen wie der Schweizer Kracher sind aufgrund der Verletzungsgefahr seit Juli 2013 verboten, wobei Restbestände lediglich bis zum 3. Jänner 2016 besessen und verwendet werden dürfen. Dieser Servicetipp stammt vom Pyrotechnik-Handel in der WKO Oberösterreich.

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30. Dezember 2015

Rückfragen an:
Mag. Dieter Wurzer T 05-90909-4344


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