Das Servicevideo der Wirtschaftskammer Kärnten: Registrierkassen

Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wird derzeit heiß diskutiert und betrifft einen großen Teil der Unternehmen in Kärnten. Was genau hinter den neuen Pflichten, die seit dem 1. Jänner 2016 in Kraft getreten sind steckt, erklärt Mag. Wolfgang Granig.

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Ab dem 1. Januar 2016 unterliegen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro netto oder Barumsätzen von über 7.500 Euro netto der Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen. Während die Registrierkassenpflicht an diese Umsatzgrenzen gebunden ist, besteht für Barzahlungen bereits ab dem ersten Cent eine Belegpflicht. Es gibt verschiedene Ausnahmen wie Online-Shops oder Umsätze im Freien sowie eine Förderung von 200 Euro pro angeschaffter Registrierkasse.

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17. November 2015

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