Info-Veranstaltung zur Registrierkassenpflicht

Was bedeuten diese Vorschriften in der Praxis und welche Maßnahmen müssen vom Unternehmen gesetzt werden, um gesetzeskonform zu handeln? Diese Fragen und folgende Themen wurden bei der gut besuchten Roadshow in der WKO Steiermark behandelt. Steuerrechtliche und technische Themen wurden von den Experten Mag. Ernst Autischer und Markus Zoglauer aufbereitet und praxisnah erklärt.

Im Zuge der Steuerreform wurde die Registrierkassenpflicht für Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro pro Jahr umsetzen und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze tätigen, beschlossen. Jedes davon betroffene Unternehmen muss ab dem 1. Jänner 2016 eine elektronische Registrierkassa verwenden. Dabei müssen alle Daten in einem elektronischen Journal gespeichert werden. Zusätzlich muss ab 1. Jänner 2017 jede Registrierkassa mit einem Manipulationsschutz versehen sein. Bei jeder Barzahlung muss verpflichtend ein elektronisch signierter Beleg ausgestellt werden.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Die neue Registrierkassenpflicht in Österreich betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro und einem Barumsatz von mehr als 7.500 Euro, wobei auch Kartenzahlungen als Barumsatz gelten. Ab dem 1. Januar 2016 müssen Einzelumsätze elektronisch erfasst und Belege mit Angaben wie dem Unternehmensnamen, dem Datum und der Artikelbezeichnung ausgehändigt werden. Bis zum 1. Januar 2017 ist zudem die technische Umsetzung von Sicherheitslösungen zum Manipulationsschutz erforderlich.

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10. September 2015

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Abt. Kommunikation & Marketing


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