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Mag. Aaron Barnowitsch erläutert in einem Webinar die Definition von Barrierefreiheit als die zugängliche und nutzbare Gestaltung der Umwelt ohne fremde Hilfe oder besondere Erschwernisse. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verbietet dabei Diskriminierung, wobei insbesondere mittelbare Benachteiligungen durch bauliche Hindernisse rechtlich relevant sind. Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist im Jahr 2016 müssen auch Bestandsbauten barrierefrei gestaltet werden, sofern dies für Unternehmen keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Durch kleine, kreative Maßnahmen wie kontrastreiche Markierungen können bereits wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen erzielt werden.
