Bestbieter-Kriterien nun auch beim gemeinnützigen Wohnbau in Kärnten

Das Land Kärnten und die ARGE Bauwirtschaft sowie die Vertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen präsentierten am 6. Mai 2015 die Einführung des Bestbieterprinzips bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Kärnten.

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Ab dem 1. September treten beim gemeinnützigen Wohnbau in Kärnten neue Vergabebedingungen in Kraft, die neben dem Preis auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Durch die Einbeziehung von Faktoren wie der Ausbildung von Lehrlingen oder der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen vor allem heimische kleine und mittlere Betriebe gestärkt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Ausbieten durch reine Preisunterbietungen zu verhindern. Um eine übermäßige Bürokratie zu vermeiden, ist nach einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahmen vorgesehen.

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11. Mai 2015

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Manfred Zechner


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