KI ZUSAMMENFASSUNG
Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle steirischen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllen. Die Umsetzung betrifft sowohl bauliche Aspekte wie den Zugang zu Gebäuden und Toilettenanlagen als auch digitale Anforderungen wie Alternativtexte für Bilder oder Untertitel in Videos. Zur Unterstützung bietet die WKO Steiermark Beratungen sowie das Online-Modul Barriere-Check.at an, mit dem Unternehmen ihren aktuellen Stand der Barrierefreiheit prüfen können.
