Barrierefreiheit - auch Sie sind betroffen!

Ab 1.1.2016 tritt die Barrierefreiheit für steirische Unternehmen in vollem Umfang in Kraft. Anlässlich dieser gesetzlichen Umsetzung hat das Rechtsservice der WKO-Steiermark zum Informations- und Erfahrungsaustausch mit Experten eingeladen.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle steirischen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllen. Die Umsetzung betrifft sowohl bauliche Aspekte wie den Zugang zu Gebäuden und Toilettenanlagen als auch digitale Anforderungen wie Alternativtexte für Bilder oder Untertitel in Videos. Zur Unterstützung bietet die WKO Steiermark Beratungen sowie das Online-Modul Barriere-Check.at an, mit dem Unternehmen ihren aktuellen Stand der Barrierefreiheit prüfen können.

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6. Mai 2015

Rückfragen an:
Mario Lugger


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