KI ZUSAMMENFASSUNG
Die steirische Landesregierung und die Sozialpartner haben vereinbart, öffentliche Aufträge künftig nach dem Bestbieter-Prinzip statt nach dem Billigstbieter-Prinzip zu vergeben. Diese Maßnahme soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, Marktverzerrungen durch ausländische Billigkonkurrenz verhindern und vor allem heimische Arbeitsplätze sichern. Bei der Auftragsvergabe werden zudem verstärkt ökologische sowie soziale Aspekte berücksichtigt, um steuerliche Mittel in der Steiermark zu halten.
