Faire Vergabe: „Ein guter Tag für die steirischen Unternehmen!“

Großes Aufatmen bei vielen steirischen Betrieben: ab sofort gilt in der Steiermark bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Bestbieter-Prinzip. Auf Betreiben von WKO Steiermark, ÖGB und Arbeiterkammer hat die Landesregierung jetzt eine entsprechende Erklärung unterzeichnet: damit ist sicher gestellt, dass steirische Firmen bei öffentlichen Auftragsausschreibungen gegenüber der Billig-Konkurrenz aus dem Ausland wieder faire Chancen haben.

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Die steirische Landesregierung und die Sozialpartner haben vereinbart, öffentliche Aufträge künftig nach dem Bestbieter-Prinzip statt nach dem Billigstbieter-Prinzip zu vergeben. Diese Maßnahme soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, Marktverzerrungen durch ausländische Billigkonkurrenz verhindern und vor allem heimische Arbeitsplätze sichern. Bei der Auftragsvergabe werden zudem verstärkt ökologische sowie soziale Aspekte berücksichtigt, um steuerliche Mittel in der Steiermark zu halten.

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31. Oktober 2014

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