Der vierte WKÖ-Kongress am 27.10.2014 widmet sich im ersten Teil den europäischen bzw. internationalen Entwicklungen rund ums Thema E-Rechnung. Die EU schreibt vor, dass spätestens ab 2019 alle dem Vergaberecht unterliegenden Institutionen (d.h. neben Bund auch Länder, Gemeinden etc.) strukturierte, elektronische Rechnungen annehmen können müssen. Dafür ist die Ausarbeitung eines europäischen Standards geplant, der die bisherigen Probleme bei der Interoperabilität der grenzüberschreitenden E-Rechnung beseitigen soll. Mit ZUGFeRD 1.0 wurde kürzlich auch in Deutschland ein einheitliches Datenformat für den Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Wirtschaft und Verwaltung etabliert. Im zweiten Teil des Kongresses diskutiert eine Experten-Runde die bisherige Implementierung der verpflichtenden E-Rechnung an den Bund und die künftige Entwicklung der strukturierten E-Rechnung in Österreich. Moderation: Dr. Oliver Loisel, Atlas Consulting
KI ZUSAMMENFASSUNG
Der vierte Kongress zum Thema E-Rechnung behandelt internationale Best Practices sowie die Erfahrungen mit der verpflichtenden elektronischen Rechnung an den Bund in Österreich. Dr. Höllinger hebt dabei Vorteile wie erhöhte Prozesssicherheit und verkürzte Zahlungsfristen hervor, weist jedoch auch auf anfängliche Schwierigkeiten bei der Registrierung am Unternehmensserviceportal hin. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der EU-weiten Standardisierung sowie der Notwendigkeit, die Akzeptanz strukturierter E-Rechnungen über den öffentlichen Sektor hinaus auch im B2B-Bereich zu steigern.
